Einsatzstelle werden
Alle wichtigen Informationen
Sie überlegen, eine Freiwillige oder einen Freiwilligen im Rahmen des DIFD – Bundesfreiwilligendienstes (BFD) aufzunehmen?
Das freut uns sehr!
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen dazu, wie eine Zusammenarbeit aussieht, welche Rahmenbedingungen gelten und wie der Weg zur Einsatzstelle verläuft. Für viele Dokumente des BFDs brauchen sie den Adobe Acrobat Reader.
Wie können wir eine Einsatzstelle werden? Um eine Freiwillige oder einen Freiwilligen im Rahmen des DIFD – BFD aufzunehmen, sind einige grundlegende Schritte, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen zu beachten. Zunächst muss die Einrichtung als Einsatzstelle im BFD anerkannt sein. Sollte diese Anerkennung noch nicht bestehen, kann mit dem folgenden Formular beantragt werden.
Informationen über die Voraussetzungen zur Anerkennung als Einsatzstelle im BFD und über das Anerkennungsverfahren sowie die Richtlinien für die Anerkennung von Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/fuer-einsatzstellen/anerkennung-als-einsatzstelle
https://www.bafza.de/zentralstelle/downloads/einsatzstellen-rechtstraeger-abrechnungsstellen
https://www.bafza.de/zentralstelle/downloads/allgemeine-informationen
Grundvoraussetzung ist, dass vor Ort eine fachliche Anleitung für die Freiwilligen gewährleistet ist und es eine feste Ansprechperson gibt – sowohl für die Freiwilligen selbst als auch für die Projektkoordination des DIFDs.
Der Bundesfreiwilligendienst hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und eine maximale Dauer von 18 Monaten. Eine Verlängerung des Dienstes ist grundsätzlich jederzeit möglich. Wenn die oder der Freiwillige jedoch keinen europäischen Pass besitzt, muss eine Verlängerung zusätzlich bei der zuständigen Ausländerbehörde angezeigt bzw. beantragt werden. Um diesen Schritt kümmert sich die jeweilige Einsatzstelle. Für Verlängerungen, Vertragsauflösungen oder Änderungen von Daten (z. B. Einsatzstelle, Taschengeld, Zeitraum) gibt es offizielle Formulare. Diese können auf der Website des Bundesfreiwilligendienstes gefunden werden.
Der Urlaubsanspruch liegt in der Regel bei etwa zwei Tagen pro Monat bei einer Fünf-Tage-Woche und wird in Absprache mit der Einsatzstelle geregelt. Während und nach dem Dienst stellt die Einsatzstelle das Dienstzeugnis aus; eine formale Dienstbescheinigung erhalten die Freiwilligen von uns.
Finanzielles
Das maximal zulässige Taschengeld liegt bei 676 € monatlich (Stand 01/26) und mind. 250,- € für einen Vollzeit-BFD. Der BFD gilt als Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, weshalb die Einsatzstelle als Arbeitgeber fungiert und sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung). Nach Ergänzung aller Angaben wird der Vertrag von allen Beteiligten unterschrieben. Für Taschengeld und Sozialversicherung erhalten Einsatzstellen eine Kostenerstattung für Freiwillige unter 25 Jahren bis zu 300€ und für Freiwillige ab 25 Jahren bis zu 400€ monatlich.
Ergänzend zum eigentlichen BFD-Vertrag gibt es eine zusätzliche Förderung über ein Modellprojekt. Diese Leistungen sind nicht sozialversicherungspflichtig und umfassen im Einzelnen:
- eine Koscher-Pauschale in Höhe von 100 € pro Monat (ohne Nachweis, anteilig bei Teilmonaten),
- eine Eventpauschale von 100 € pro Monat für ein gemeinsames Event mit mindestens sechs Teilnehmenden (mit Nachweis welcher inkludiert Fotos, kurze Beschreibung und eine Teilnehmerliste),
- Mietkosten bis zu 500 € monatlich (Nachweis: unterschriebener Mietvertrag auf Deutsch),
- Fahrtkosten bis zu 100 € monatlich (z. B. Deutschlandticket, mit Nachweis),
- Literaturkosten bis zu 20 € monatlich (Originalbeleg),
- bis zu 500 € für einen Sprachkurs inklusive Materials bis Niveau B2 (mit Nachweis).
Diese Förderung ist aktuell bis zum 31.08.2026 bewilligt.
Seminartage
Zum Dienst gehören außerdem verpflichtende Seminartage (diese gelten als Arbeitszeit). Bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit sind das insgesamt 25 Seminartage, davon fünf Tage als Vorbereitung zu Beginn des Dienstes und fünf Tage in einer externen Bildungsstätte (in Wetzlar). Die Organisation sowie die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen wir vollständig, sodass der Einsatzstelle und dem Freiwilligen hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Insgesamt begleiten wirden gesamten Prozess – von der Anerkennung als Einsatzstelle über die Auswahl der Freiwilligen bis hin zur Vertragsabwicklung, Betreuung und Kommunikation mit dem BAFzA – und stehe jederzeit für Rückfragen oder eine gemeinsame Planung zur Verfügung.



